- 01

Anfragen
Sie sagen uns, wofür Sie das Kurzzeitkennzeichen brauchen.
- 02

Versicherung
Sie holen sich bei Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen.
- 03

Abgeben
Sie bringen die Unterlagen vorbei, wir prüfen alles und beantragen das Kennzeichen.
- 04

Losfahren
Wir prägen die Schilder und Sie können Ihr Fahrzeug überführen.
Kurzzeitkennzeichen.
Fünf Tage fahren. Ohne feste Zulassung.

Worum es geht
Sie wollen ein Auto überführen, eine Probefahrt machen oder zur Hauptuntersuchung fahren, aber das Fahrzeug ist nicht zugelassen? Dafür gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Es gilt in der Regel fünf Tage. Wir beantragen es für Sie und prägen die Schilder direkt im Laden.
Leistungsumfang
Das übernehmen wir.
Beratung
Wir klären mit Ihnen, ob ein Kurzzeitkennzeichen für Ihr Vorhaben passt.
Unterlagen-Check
Wir prüfen Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis und HU-Nachweis.
Beantragung
Wir beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle für Sie.
Schilder
Wir prägen die Schilder mit dem gelben Feld für das Ablaufdatum direkt im Laden.
Fahrzeugschein
Sie erhalten den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen, den Sie bei jeder Fahrt dabeihaben.
Klare Regeln
Wir sagen Ihnen, wofür das Kennzeichen gedacht ist und wie lange es gilt.
Ablauf
Schritt für Schritt.
Unterlagen
Das bringen Sie mit.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung. Welche Unterlagen genau nötig sind, legt die Zulassungsstelle fest und hängt von Ihrem Fall ab.
Zum Unterlagen-Check- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II des Fahrzeugs
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU), außer bei der Fahrt zur HU
- Vollmacht (Formular gibt es bei uns im Laden)

Das Ergebnis
Erledigt. Ohne Termin.
Ein gültiges Kurzzeitkennzeichen samt Schildern. Damit dürfen Sie Ihr Fahrzeug für den vorgesehenen Zweck bewegen.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
In der Regel fünf Tage. Das Ablaufdatum steht im gelben Feld auf dem Schild.
Braucht mein Fahrzeug eine gültige HU?
In der Regel ja. Ausnahme ist die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung. Wir prüfen das vorab mit Ihnen.
Kann ich damit ins Ausland fahren?
Dafür ist das Kurzzeitkennzeichen in der Regel nicht gedacht. Für die Ausfuhr gibt es das Ausfuhrkennzeichen, das wir ebenfalls für Sie beantragen.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Den Preis nennen wir Ihnen auf Anfrage. Versicherung, Kfz-Steuer und amtliche Gebühren kommen hinzu.
Mo–Fr 9–18 · Sa 10–14 Uhr
Fünf Tage. Startklar.
Ohne Termin, mitten in Bocholt. Oder vorher kurz fragen, welche Unterlagen Sie brauchen: Telefon 02871 2048212, WhatsApp 0176 97786801.
Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 46395 Bocholt · ohne Termin
